Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Zelt und Zubehör

 

$ 1 Geltung

Bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen

Zeltverleih-Apen, Inh. Martin Kock
Südgeorgsfehner Straße 86, 26689 Apen (Deutschland)
E -Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
(nachfolgend Vermieter genannt)

und dem Kunden (Mieter) sind folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Mietbedingungen bindend und werden vom Mieter bei Vertragsabschluss anerkannt.

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen uns und unseren Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen müssen durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote bzw. Produktdarstellungen im Internet, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die auf unserer Website vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft und damit um Zusendung der Bestellbestätigung sowie Vertragsunterlagen bittet. Die Bestellung eines Mietobjektes erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Auswahl/Hinzufügen der gewünschten Mietobjekte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“ o.ä.),
  2. Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Zur Kasse“ o.ä.),
  3. Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
  4. Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt mieten“ o.ä. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
  5. Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von einer Woche an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht. Der bestätigte Termin versteht sich als verbindlich.

Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Mietpreise & Widerrufsrecht

Nach § 312 g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

  1. Die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. Preisänderungen durch Irrtümer und Kursschwankungen sind vorbehalten.
  2. Alle genannten Tagesmietpreise gelten nicht pro Kalendertag, sondern sind als 24 Std.-Tarif zu verstehen. Damit entsprechen zwei Tage (48 Stunden) Mitdauer, drei Kalendertagen.
  3. Der jeweilige Mietpreis ist vor der Übergabe der Mietobjekte zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich die Miete auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind im Bestellbereich der Website ausgewiesen.
  4. Die Zahlung des Gesamtbetrages ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung fällig und kann auch in Bar erfolgen. Die Rechnungslegung erfolgt, unabhängig vom Mietbeginn, zusammen mit der Vertragserstellung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei einer kurzfristigen Buchung (weniger als 14 Tage bis Mietbeginn) wird die Zahlungsfrist entsprechend verkürzt und die Fälligkeit auf einen Tag vor dem Mietbeginn festgelegt. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Vermieter innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann.
  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen, sowie in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.
  6. Werden bei uns gebuchte und bestätigte Termine vom Kunden abgesagt, gleich aus welchem Grund, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in Höhe von 20% des Auftragswertes (AW) fordern. Bei einem Vertragsrücktritt bis 8 Wochen vor dem besprochenen Mietbeginn, werden 50% der AW und bei kurzfristigen Absagen (bis 14 Tage vor Mietbeginn) 100% der AW in Rechnung gestellt.

$ 4 Mietdauer / Abholen, Abliefern, Retournieren

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit deren vollständiger Rückgabe an den Vermieter zurück. Die Über- und Rückgabe finden am vereinbarten Ort statt und werden im Mietvertrag dokumentiert.

  1. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter abgeholt und zurückgebracht. Dabei muss der Mieter selbst für eine vorschriftsmäßige Transportsicherung in einem geschlossenen Fahrzeug Sorge tragen. Bei der Ablieferung/Übergabe der Güter muss der Mieter die Mietobjekte sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen unmittelbar nach Übergabe dem Vermieter (telefonisch) gemeldet werden.
  2. Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums bedarf es einer Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der festgelegten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter frühestmöglich darüber informieren.
  3. Bei der Inanspruchnahme vom Liefer- und Abholservice, erfolgt die Anlieferung der Mietobjekte durch den Vermieter am ersten Miettag. Dabei wird die Lieferung so eingeplant, dass der Mietgegenstand vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung am Liefertag infolge höherer Gewalt, Baustellen oder Straßensperrungen haftbar gemacht werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Lieferung und Abholung eine ungehinderte Zu- und Abfahrt und eine kostenlose Parkmöglichkeit für einen Kleintransporter (bis 3,5t Nutzlast) ggf. mit Anhänger direkt am Grundstück der Lieferadresse möglich ist.
  4. Das Mietmaterial wird nach Ende des Ereignisses am vereinbarten Rückgabetermin zurück übergeben. Die Mietobjekte sind sauber, trocken und sortiert zur Rückgabe bereit, andernfalls hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Die Mietobjekte werden, soweit möglich, bereits am Übergabeort kontrolliert und gezählt. Bei Kleinteilen wie Geschirr und/oder anderen kleinen Materialien, findet die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet.

§ 5 Auf- und Abbauarbeiten

  1. Für den Auf- und Abbau der Mietobjekte ist der Mieter verantwortlich, sofern der Auf- und Abbauservice nicht in Anspruch genommen wird. Alle sicherheitsrelevanten und sonstigen Vorschriften werden dem Kunden bei der Übergabe des Mietobjektes mündlich und schriftlich mitgeteilt und sind beim Aufbau und dem Betrieb zu beachten und einzuhalten. Dies bestätigt der Kunde bei der Übergabe mit seiner Unterschrift auf dem Übergabebeleg.
  2. Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge (z.B. Genehmigungen für öffentliche Aufbauplätze bzw. Grundstücke). Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmungen geht vollständig auf Risiko des Mieters. Der Mieter muss dafür sorgen, dass der Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird, die durch die zuständigen Stellen festzulegenden Anforderungen erfüllt und jederzeit frei und unbehindert zugänglich ist und das die ungestörte Funktion des Mietobjekts auf keinerlei Weise behindert wird. Nimmt der Mieter Hilfspersonen zu Verfügung, so werden diese auf Gefahr des Mieters tätig.
  3. Bei Inanspruchnahme des Auf- und Abbauservices findet der professionelle Aufbau am Tag der Übergabe durch den Vermieter statt. So können eventuelle Komplikationen bei der Konstruktion vermieden, Zeit eingespart und ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden. Die genaue Aufbaufläche ist durch den Mieter oder dessen Beauftragten zu bestimmen und anzuweisen. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden soll, sollte horizontal und geebnet sein. Der Mieter steht dafür ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung und/oder Montage des Mietobjekts vereinbart ist, frei geräumt und gut zu befahren ist. Zudem informiert der Mieter den Vermieter über die Anwesenheit von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im Boden. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden oder Gegenständen infolge der Montage des Mietobjekts hat der Mieter zu vertreten. Für den Aufbau der Mietobjekte durch den Vermieter sind in der Regel mindestens drei Stunden einzuräumen. Die evtl. erforderliche Unterstützung durch den Mieter (z.B. bei der De-/Montage bei größeren Zelten) ist nicht auszuschließen.
  4. Sollte sich am Aufbautag aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vor Ort herausstellen, dass ein den Sicherheitsvorschriften entsprechender Aufbau nicht möglich ist (z.B. nicht genügend Platz) kann der Vermieter den Aufbau untersagen bzw. abbrechen. Der vertraglich festgesetzte Mietpreis ist dennoch durch den Kunden in voller Höhe zu begleichen.
  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.

$ 6 Haftung des Mieters

Die Be- und Überwachung der Mietsache übernimmt der Mieter vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe. Damit trägt der Mieter die versicherungstechnische Verantwortung gegenüber Beschädigungen oder Verlust ohne Einschränkungen. Wir bitten daher die Sorgfaltspflicht genau einzuhalten.

  1. Die zivilrechtliche Haftung für alle Unfälle, die während der Arbeiten oder während der Mietzeit an oder in der Mietsache eintreten, geht zu Lasten des Mieters. Diese gilt auch für Schäden, die der Mieter oder Dritte bei der Anwendung der nötigen Sorgfalt hätten abwenden können oder die durch schuldhaftes Verhalten Dritter oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Terrorismus.
  2. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die während der Mietdauer an den Mietgegenständen entstehen. Dies umfasst sowohl Beschädigungen als auch Verlust. Bei Rückgabe werden die Mietgegenstände auf ihren Zustand überprüft. Sollten Schäden festgestellt werden, sind die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert vom Mieter zu ersetzen.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, uns Störungen am Mietobjekt unverzüglich zu melden. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter mit Ausnahme der Erhaltungspflicht keine Veränderungen oder Instandsetzungen an der Mietsache vornehmen, vornehmen lassen oder dulden. Alle sich hieraus ergehenden Folgen gehen zu Lasten des Mieters. Reparaturen dürfen ausschließlich von uns durchgeführt werden.
  4. Bei groben Verschmutzungen (über die normalen Gebrauchsspuren hinaus) ist vom Kunden eine Reinigungspauschale in Höhe von mind. 50,- € zu entrichten. Auf Schäden, Verschmutzungen oder nasse Stellen durch Regen ist der Vermieter unverzüglich bei der Rückgabe der Mietobjekte hinzuweisen.
  5. Baurechtlich strafbar macht sich, wer Konstruktionsteile, insbesondere Streben und Verspannungen, versetzt oder entfernt, sowie Notausgänge verlegt oder unbenutzbar macht. Sollten sich Konstruktionsteile wie Bedachung oder Bespannung lockern, oder lösen, so ist der Mieter verpflichtet die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.

$ 7 Haftung des Vermieters

Der Vermieter trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache.

  1. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die durch das Benutzen der Eventmodule entstanden sind. Die Benutzung der Eventmodule erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Bei Sturm- oder Unwettergefahr hat der Mieter oder der von ihm verpflichtete Benutzer der Mietsache unverzüglich die Seitenteile bzw. sämtliche Aus- und Eingänge ringsum zu schließen und das Zelt notfalls von Personen räumen zu lassen. Unser Zelt ist wasserdicht imprägniert. Eine Garantie für die absolute Wasserdichtheit und eine Haftung für Wasserschäden an vom Mieter eingebrachtem Material übernehmen wir jedoch nicht.
  3. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch uns, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
  4. Ein Recht auf Schadenersatz wegen verspätetem oder verfrühtem Auf-/Abbau durch uns steht dem Mieter in keinem Fall zu.
  5. Die Verankerung der Zelte wird mittels Erdnägeln bzw. Ballastgewichten vorgenommen, für eventuelle Beschädigungen am Untergrund kann der Vermieter nicht regressfähig gemacht werden.
  6. Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wie schlechtes Wetter, Brand, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit, Besatzung oder Blockade oder behördlichen Maßnahmen und Terrorismus.
  7. Kann ein von uns bestätigter Termin durch uns verschuldet nicht eingehalten werden, findet eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen statt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden uns gegenüber sind ausgeschlossen.

$ 8 Umgang mit unserem Material

  1. Zelt und Zubehör sind pfleglich zu behandeln. An der Zeltkonstruktion dürfen nur leichte Gegenstände aufgehängt werden. Diese sind anzubinden bzw. mit Draht zu befestigen. Befestigungen mit Nägeln, Schrauben, Tackern etc. ist verboten. Beim Anbringen von Werbeplakaten und sonstigen Gegenständen (z.B. Leuchtmittel) darf an der Mietsache kein Schaden entstehen. Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen an den Mietobjekten ist nicht gestattet.
  2. Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte stehen im Eigentum des Vermieters und dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Der Kunde ist daher weder zur Untervermietung, noch Verpfändung oder sonstigen Weitergabe berechtigt.
  3. Stromleitungen dürfen nicht über das Zeltdach gezogen werden. Der Mieter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Vorschriften einzuhalten. Scheinwerfer, Fritteusen, Heizgeräte oder andere Wärmequellen dürfen nur in einem ausreichenden Sicherheitsabstand von den Zeltwänden aufgestellt und betrieben werden.
  4. Alle ins Zelt eingebrachten Materialien und Verschmutzungen sollten vor Abbau aus dem Zelt wieder entfernt werden. Die Zeltplane darf nicht mit scharfen Reinigungsmitteln in Verbindung kommen. Zum Reinigen nur Seifenwasser verwenden.
  5. Bei Sturmwarnung muss das Zelt abgebaut werden! Der Abbau findet durch den Mieter statt.

$ 9 Gültigkeit des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Mietbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages berührt. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig und gelten als nicht getroffen. Dieser Vertrag kann handschriftlich ergänzt werden!

$ 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.

 

Gültig ab 01.01.2025

 

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